Google hat im Streit um die Verletzung von Urheberrechten vor dem Hamburger Landgericht einen Erfolg verbucht.  Im Streit um die Verletzung von Urheberrechten hat die Wissenschaftliche Buchgesellschaft (WBG) vor dem Hamburger Landgericht ihren Antrag auf einstweilige Verfügung gegen den Suchmaschinen-Betreiber Google auf Anraten des Richters überraschend zurückgezogen.
Die einstweilige Verfügung richtete sich gegen das Internetprojekt Google Book Search. Das kalifornische Internet-Unternehmen, dessen deutsches Büro seinen Sitz in Hamburg hat, will mit der massenhaften Digitalisierung von Büchern eine riesige Bibliothek für die allgemeine Volltextsuche im Internet aufbauen. Das Landgericht sah in dem verhandelten Fall keine Urheberrechtsverletzungen vorliegen.